49.Stadtrats Sitzung

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49. Sitzung des Stadtrates am 26.11.2008

Der Antrag des Stadtrates Dietmar Weihrich (Bündnis90/Die Grünen) für nachfolgenden Beschlußvorschlag: Bebauungsplan 32.4 Heide-Süd, wird in den Planungs- und Umwelt-Ausschuss verwiesen.

Bemerkung der OB dazu, ein neuer B-Plan müsse auch „forschungsnahe Produktion“ zulassen.

Beschlußvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Änderung des B-Planes 32.4  (Heide-Süd) durchzuführen und dabei – wie vom Stadtrat der Stadt alle im Jahr 1997 beschlossen – bei den textlichen Festsetzungen zu den gekennzeichneten Sondergebieten den Passus „ Unternehmen der technologischen Wirtschaft und deren Folgeeinrichtungen“ zu streichen, wird in den Planungs- und Umwelt-Ausschuss verwiesen.

Begründung:

Am 26.03.1997 bestätigte der Stadtrat auf Anregung des Planungs- und Umweltausschusses eine von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan 32.4 (Heide-Süd) und legte insoweit fest, dass in den als Sondergebiet im B-Plan ausgewiesenen Bereichen „Unternehmen der technologischen Wirtschaft und deren Folgeeinrichtungen“ nicht zulässig sind. Aus bisher nicht erklärlichen Gründen wurde der vom Stadtrat beschlossene Bebauungsplan von der Stadtverwaltung ohne diese Einschränkung dem Regierungspräsidium zur zur Genehmigung vorgelegt und später auch bekannt gemacht. Das Landesverwaltungsamt geht nunmehr davon aus, dass der B-Plan trotz der gravierenden Mängel bei der Aufstellung rechtskräftig geworden ist.
Das vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes 32.4 umfasste Gebiet ist auf der einen Seite gekennzeichnet durch zentrale Einrichtungen der Wissenschaft und Lehre in der Stadt Halle.  Anderseits ist Heide-Süd ein äußerst beliebter Wohnstandort. 
Für künftige Projekte in Heide-Süd ist es aus diesen Gründen dringend erforderlich, den Bebauungsplan neu zu fassen und zeitnah zu beschließen.

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Stand: 16. September 2019.