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49. Sitzung des Stadtrates am 26.11.2008 Der Antrag des Stadtrates Dietmar Weihrich (Bündnis90/Die Grünen) für nachfolgenden Beschlußvorschlag: Bebauungsplan 32.4 Heide-Süd, wird in den Planungs- und Umwelt-Ausschuss verwiesen. Bemerkung der OB dazu, ein neuer B-Plan müsse auch „forschungsnahe Produktion“ zulassen. Beschlußvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Änderung des B-Planes 32.4 (Heide-Süd) durchzuführen und dabei – wie vom Stadtrat der Stadt alle im Jahr 1997 beschlossen – bei den textlichen Festsetzungen zu den gekennzeichneten Sondergebieten den Passus „ Unternehmen der technologischen Wirtschaft und deren Folgeeinrichtungen“ zu streichen, wird in den Planungs- und Umwelt-Ausschuss verwiesen. Begründung: Am 26.03.1997 bestätigte der Stadtrat auf Anregung des
Planungs- und Umweltausschusses eine von der Stadtverwaltung vorgeschlagene
Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan 32.4 (Heide-Süd) und
legte insoweit fest, dass in den als Sondergebiet im B-Plan ausgewiesenen
Bereichen „Unternehmen der technologischen Wirtschaft und deren
Folgeeinrichtungen“ nicht zulässig
sind. Aus bisher nicht erklärlichen Gründen wurde der vom Stadtrat beschlossene
Bebauungsplan von der Stadtverwaltung ohne diese Einschränkung dem
Regierungspräsidium zur zur Genehmigung vorgelegt und später auch bekannt
gemacht. Das Landesverwaltungsamt geht nunmehr davon aus, dass der B-Plan trotz
der gravierenden Mängel bei der Aufstellung rechtskräftig geworden ist. |
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